Förderung
Wenn nicht jetzt, wann dann?

Aktuell:
Auszug aus dem Rundschreiben, aktuelle Informationen des BAFA zur Beratungs- und Schulungsfoerderung vom 08.11.2011:
 
"Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Schreiben möchte ich Sie vorab auf künftige Entwicklungen in den Richtlinien hinweisen, die für Sie als Berater/innen und Veranstalter/innen der Förderprogramme von Interesse sind. Wie Sie wissen, laufen die derzeit gültigen Richtlinien zum 31.12.2011 aus. Sie werden aber über diesen Zeitpunkt hinaus fortgesetzt." (Auszug) 

  

Die Unternehmensberatung ist ein wichtiges Instrument um die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen sowie der Freien Berufe zu verbessern und die Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen zu erleichtern.

 
Gefördert werden:
Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, technischen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
 
Antragsberechtigt sind:
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freie Berufe ab einem Jahr nach Gründung, die im letzten Geschäftsjahr vor Beginn der Beratung weniger als 250 Beschäftigte hatten und entweder einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Mio. Euro erzielten. Zu Beginn der Beratung muss das Unternehmen mindestens ein Jahr alt sein.
 
Zuschusshöhe beträgt:
Allgemeine und spezielle Beratungen in den alten Bundesländern einschließlich Berlin 50%, max. 1.500€. Allgemeine und spezielle Beratungen in den neuen Bundesländern einschließlich Regierungsbezirk Lüneburg 75%, max. 1.500 €.
Richtlinien über die Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe vom 27. Juni 2008.

Die Richtlinien zum Download

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Gerne für Sie da:

Tel: 0221  78 96 17 09

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