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Wenn nicht jetzt, wann dann?
Aktuell: Auszug aus dem Rundschreiben, aktuelle Informationen des BAFA zur Beratungs- und Schulungsfoerderung vom 08.11.2011: "Sehr geehrte Damen und Herren, mit
diesem Schreiben möchte ich Sie vorab auf künftige
Entwicklungen in den Richtlinien hinweisen, die für Sie als
Berater/innen und Veranstalter/innen der Förderprogramme von
Interesse sind. Wie Sie wissen, laufen die derzeit gültigen
Richtlinien zum 31.12.2011 aus. Sie werden aber über diesen
Zeitpunkt hinaus fortgesetzt." (Auszug) Die Unternehmensberatung ist ein wichtiges Instrument um die
Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen sowie der
Freien Berufe zu verbessern und die Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen
zu erleichtern.
Gefördert werden: Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, technischen,
finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der
Unternehmensführung. Antragsberechtigt sind:Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freie
Berufe ab einem Jahr nach Gründung, die im letzten
Geschäftsjahr vor Beginn der Beratung weniger als 250
Beschäftigte hatten und entweder einen Jahresumsatz von nicht mehr
als 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Mio.
Euro erzielten. Zu Beginn der Beratung muss das Unternehmen mindestens
ein Jahr alt sein. Zuschusshöhe beträgt:Allgemeine und spezielle Beratungen in den alten
Bundesländern einschließlich Berlin 50%, max.
1.500€. Allgemeine und spezielle Beratungen in
den neuen
Bundesländern einschließlich Regierungsbezirk
Lüneburg 75%, max. 1.500 €.
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